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BGH

Internet-Provider muss Auskunft erteilen

Ein Internet-Provider muss dem Rechtsinhaber in aller Regel den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer einer IP-Adresse mitteilen, die ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück offensichtlich unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt haben. Dies hat der Bundesgerichtshof nach Mitteilung der Pressestelle vom 10.08.2012, Nr. 136/2012 durch Beschluss vom 19.04.2012 entschieden (I ZB 80/11). Damit hat der BGH die Rechte von Musikern deutlich gestärkt.

Der in Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung gegebene Anspruch des Rechtsinhabers auf Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten Dienstleistungen erbracht hat,

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle vom 17. Juni 2012


Nr. 116/2012 

Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern
einer Aktiengesellschaft ist grundsätzlich zulässig

Immer wieder bereitet die Bestellung und auch die Abberufung von Vorstandsmitgliedern Probleme und führt zu Streitigkeiten. Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs teilte zu diesem Thema die folgende wichtige Entscheidung mit.

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle vom 26. Juli 2012


Nr. 123/2012 

Überraschende Entgeltklausel für Eintrag in
ein Internet-Branchenverzeichnis unwirksam

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob eine Entgeltklausel in einem Antragsformular für einen Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet nach dem Erscheinungsbild des Formulars überraschenden Charakter hat und deshalb nicht Vertragsbestandteil wird (§ 305c Abs. 1 BGB*).

Klauseln zum Rückkaufswert in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen unwirksam

Wie die Pressestelle des Bundesgerichtshofes (BGH) mitteilte, hat der für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat entschieden, dass Bedingungen in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, nach welchen die Abschlusskosten, bei denen es sich zu einem erheblichen Teil um Vermittlungsprovisionen handelt, mit den ersten Beiträgen verrechnet werden, eine unangemessene Benachteiligung darstellen und deshalb unwirksam sind. Die Rückkaufswerte, der Stornoabzug sowie die Verrechnung von Abschlusskosten (so gen. "Zillmerung") führe dazu, dass Versicherungsnehmer, die ihren Vertrag bereits nach wenigen Jahren und vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigen, nur einen geringen oder gegebenenfalls gar keinen Rückkaufswert erhielten (Pressemitteilung des BGH v. 25.07.2012, Nr. 122/2012; BGH-Urtieil v. 25.07.2012, IV ZR 201/10).

Wirksamkeit von Honorarbedingungen für freie Journalisten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hält Vergütungsregelungen für freie Journalisten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwar grundsätzlich für zulässig, stellt aber fest, dass die Regelungen klar und verständlich sein müssen. Die Pressestelle des BGH hat mitgeteilt, dass der u.a für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat entschieden hat, dass die Honorarbedingungen, die der Axel-Springer-Verlag in seinen Verträgen mit freien Journalisten zugrunde legt, teilweise unwirksam sind (Pressemitteilung BGH Nr. 74/2012). 

Der Deutsche Journalistenverband hatte gegen den Axel-Springer-Verlag geklagt. Er hielt eine Vielzahl von Regelungen, die der Axel-Springer-Verlag in seinen Verträgen, die er mit freien Journalisten abschließt, für unwirksam und nahm diesen auf Unterlassung der weiteren Verwendung in Anspruch.

BGH weiterhin kritisch i.S. Lehman-Anleger

Der Bundesgerichtshof (BGH) beurteilt Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern weiterhin kritisch. Wie die Pressestelle des BGH mitteilte, hat der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat in vier weiteren im wesentlichen parallel gelagerten Verfahren im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten der niederländischen Tochtergesellschaft der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Holdings Inc. die Berufungsurteile, die den Klägern im wesentlichen Schadensersatz wegen Falschberatung durch die Bank zusprachen, aufgehoben und die Sachen jeweils zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die Berufungsgerichte (Vorinstanzen) zurückgewiesen. Dem BGH reichte die Begründung in den Berufungsurteilen für einen Schadensersatzanspruch der Kläger nicht aus.

Kann sich ein Wohnungseigentümer durch mehrere Bevollmächtigte vertreten lassen?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Frage bejaht (Urteil v. 30.03.2012, V ZR 178/11). Ein Wohnungseigentümer darf sich nach Ansicht des BGH in der Vertreterversammlung durch mehrere Bevollmächtigte vertreten lassen. Dies ergebe sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Stellvertretung. Allerdings dürfen dann die an der Vertreterversammlung teilnehmenden Bevollmächtigten nur einheitlich abstimmen. Den Vertretern braucht nicht eine Gesamtvollmacht oder eine genau begrenzte Vollmacht erteilt zu werden, vielmehr können die Vertreter einzeln und uneingeschränkt bevollmächtigt werden.

In dem vom BGH zu entscheidenden Fall hatte ein Wohnungseigentümer (Wohnungserbbauberechtigter) mehreren Personen eine Vollmacht erteilt. Ein anderer Wohnungseigentümer

Wann handelt es sich um einen neuen PKW?
Aufklärungspflichten über Kraftstoffverbrauch u. CO2-Emissionen

Vor dem Verkauf von Fahrzeugen mit geringer Laufleistung und kurzer Zulassung, insbesondere im Internet, ohne Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen muss dringend gewarnt werden.

Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 21.12.2011 (I ZR 190/10) entschieden, dass der Begriff "Neuer Personenkraftwagen" in § 2 Nr.1 PKW-EnVKV (PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung) an objektivierbaren Umständen auszurichten ist, aus denen sich ergibt, dass das betreffende Fahrzeug vom Händler alsbald nach dem Erwerb veräußert werden soll. Als objektiver Umstand eignet sich hierfür die Kilometerleistung des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Angebots zum Verkauf.

Umfang der Aufklärungspflichten einer Bank

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27.09.2011 (XI ZR 182/10) die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamburg zu den Aufklärungspflichten einer Bank beim Vertrieb von so genannten Indexzertifikaten bestätigt. Danach ist die beratende Bank beim Vertrieb von Indexzertifikaten auch dann zur Aufklärung darüber verpflichtet, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Emittentin bzw. Garantiegeberin der Anleger bzw. der jeweilige Kunde der Bank das angelegte Kapital vollständig verliert. Dies gilt auch dann, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine drohende Zahlungsunfähigkeit der Emittentin (Ausgeberin von Wertpapieren) bestehen.  Wenn die Bank ordnungsgemäß über das so genannte allgemeine Emittentenrisiko (Risiko des Ausgebers von Wertpapieren) belehrt hat, ist sie nicht verpflichtet zusätzlich auf das Nichteingreifen von Einlagensicherungssystemen hinzuweisen.

Laufzeit und Kündigung des Fitnessstudio -Vertrags

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 08.02.2012 (XII ZR 42/10) entschieden, dass eine vorformulierte Vertragsbestimmung in einem Fitnessstudiovertrag, die eine Erstlaufzeit von 24 Monaten vorsieht, grundsätzlich der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs.1 BGB (Inhaltskontrolle von AGB-Bestimmungen) standhält. Eine Vertragsklausel in einem Fitnessstudio-Vertrag, die dem Nutzer ein Recht zur Kündigung nur dann einräumt, wenn dieser krankheitsbedingt die Einrichtungen des Studios nicht nutzen kann und er dies unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen nach Kenntnis des die Kündigung rechtfertigenden Umstands durch ein der Kündigung beigefügtes ärztliches Attest aus dem sich nachvollziehbar die Erkrankung/gesundheitliche Beeinträchtigung ergibt, die einer Nutzung entgegenstehen soll, hält einer Inhaltskontrolle allerdings nicht stand.