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Wirtschaft

Zur inhaltlichen Klarheit von Zeugnissen

Immer wieder entsteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Streit darüber, ob in einem Zeugnis durch entsprechende Formulierungen ein so genannter Geheimcode verwendet wurde oder nicht. Mit dieser Frage hat sich nun auch wieder das Bundesarbeitsgericht (BAG) befassen müssen. Das BAG hatte darüber zu entscheiden, ob es sich bei der in einem Zeugnis verwendeten Formulierung: "Wir haben Herrn K. als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennengelernt, der stets eine sehr hohe Einsatzbereitschaft zeigte", um einen so genannten  Geheimcode handele, aus der eine schlechte Beurteilung des Arbeitnehmers herauszulesen sei. Der Arbeitgeber vertrat die die Auffassung, aus der Formulierung gehe klar hervor, dass es sich um eine gute Beurteilung handele, das Zeugnis sei insgesamt positiv formuliert. Der Arbeitnehmer vertrat die Auffassung aus der  Formulierung "kennen gelernt" könne herausgelesen werden, dass die im Zeugnis genannten Fähigkeiten nicht vorhanden waren. Er begehrte die Formulierung: "Herr K. war ein sehr interessierter und hochmotivierter Mitarbeiter, der stets eine sehr hohe Einsatzbereitschaft zeigte".

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle vom 08. Mai 2013


Nr. 85/2013

Bundesgerichtshof erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam

Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat hat  entschieden, dass die von zahlreichen Rechtsschutzversicherern in ihren Versicherungsbedingungen verwendete "Effektenklausel" und die "Prospekthaftungsklausel" unwirksam sind.

Going Public bezeichnet den Börsengang eines Unternehmens mit dem Ziel der Erweiterung der Eigenkapitalbasis und/oder der langfristigen Existenzsicherung, z. B. für den Fall, dass eine Übertragung auf die nachfolgende Generation nicht möglich ist. Auch die Privatisierung von staatlichen Unternehmen erfolgt über den Gang an die Börse. Prominentestes Beispiel ist die Deutsche Telekom. Entscheidet sich z. B. ein in anderer Gesellschaftsform geführtes Unternehmen dafür, an die Börse zu gehen, so ist zunächst eine Umwandlung erforderlich.

Der Begriff Due Diligence (engl.: "angemessene Sorgfalt") bezeichnet eine vorbereitende Phase, die für die Ermittlung des Unternehmenswertes die Datenbasis liefert, vorrangig im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen. Wesentliches Ziel der Due Diligence ist die Aufdeckung verborgener Chancen und Risiken auf juristischer und betriebswirtschaftlicher Ebene im zum Verkauf stehenden Unternehmen. Die Due Diligence kommt insbesondere bei folgenden Maßnahmen zur Anwendung!

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle vom 19. Febr. 2013


Nr. 31/13

Bundesgerichtshof entscheidet über Fortsetzung der Anfechtungsklage gegen Aufsichtsratswahlen nach Rücktritt des Aufsichtsrats

Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage gegen die Wahl des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft nicht ohne weiteres bei einem Rücktritt des Aufsichtsrats entfällt.

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle vom 19. Sept. 2012


Nr. 153/2012

Bundesgerichtshof entscheidet über die Wirksamkeit eines freiwilligen Sonderzahlungsversprechens der HSH Nordbank AG

Der für Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ein freiwilliges Sonderzahlungsversprechen, das die HSH Nordbank AG zur Zeit der Finanzmarktkrise im Jahr 2008 zu Gunsten ihrer stillen Gesellschafter abgegeben hatte, für unwirksam erachtet und die auf Zahlung der versprochenen Sondervergütung gerichteten Klagen stiller Gesellschafter abgewiesen.

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle vom 22. August 2012


Nr. 134/2012

Bundesgerichtshof zu Ansprüchen wegen
Verletzung von MPEG-2-Videokodierungspatenten

Der Bundesgerichtshof hat gestern über die Revision der Beklagten in einem Patentverletzungsverfahren verhandelt und entschieden, das zu einer mehrere Verfahren umfassenden Klageserie gehört. Die mit den Klagen geltend gemachten Patente betreffen Verfahren und Vorrichtungen zur Kodierung, Übertragung, Speicherung und Dekodierung von Videosignalen, wie sie beim Herstellen und Abspielen von DVD nach dem internationalen MPEG-2-Standard Verwendung finden.

BGH weiterhin kritisch i.S. Lehman-Anleger

Der Bundesgerichtshof (BGH) beurteilt Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern weiterhin kritisch. Wie die Pressestelle des BGH mitteilte, hat der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat in vier weiteren im wesentlichen parallel gelagerten Verfahren im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten der niederländischen Tochtergesellschaft der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Holdings Inc. die Berufungsurteile, die den Klägern im wesentlichen Schadensersatz wegen Falschberatung durch die Bank zusprachen, aufgehoben und die Sachen jeweils zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die Berufungsgerichte (Vorinstanzen) zurückgewiesen. Dem BGH reichte die Begründung in den Berufungsurteilen für einen Schadensersatzanspruch der Kläger nicht aus.

Wann handelt es sich um einen neuen PKW?
Aufklärungspflichten über Kraftstoffverbrauch u. CO2-Emissionen

Vor dem Verkauf von Fahrzeugen mit geringer Laufleistung und kurzer Zulassung, insbesondere im Internet, ohne Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen muss dringend gewarnt werden.

Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 21.12.2011 (I ZR 190/10) entschieden, dass der Begriff "Neuer Personenkraftwagen" in § 2 Nr.1 PKW-EnVKV (PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung) an objektivierbaren Umständen auszurichten ist, aus denen sich ergibt, dass das betreffende Fahrzeug vom Händler alsbald nach dem Erwerb veräußert werden soll. Als objektiver Umstand eignet sich hierfür die Kilometerleistung des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Angebots zum Verkauf.

Alle Tarifverträge der CGZP unwirksam 

Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat durch Beschluss vom 22. Mai 2012 (- 1 ABN 27/12) und zwei weiteren Entscheidungen vom 23. Mai 2012 (1 AZB 58/11 u. 1 AZB 67/11) nunmehr entschieden, dass die fehlende Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) rechtskräftig festgestellt ist.

Die am 11. Dezember 2002 gegründete Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen war nie tariffähig, entschieden die Bundesrichter.