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PKW-EnVKV

Wann handelt es sich um einen neuen PKW?
Aufklärungspflichten über Kraftstoffverbrauch u. CO2-Emissionen

Vor dem Verkauf von Fahrzeugen mit geringer Laufleistung und kurzer Zulassung, insbesondere im Internet, ohne Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen muss dringend gewarnt werden.

Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 21.12.2011 (I ZR 190/10) entschieden, dass der Begriff "Neuer Personenkraftwagen" in § 2 Nr.1 PKW-EnVKV (PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung) an objektivierbaren Umständen auszurichten ist, aus denen sich ergibt, dass das betreffende Fahrzeug vom Händler alsbald nach dem Erwerb veräußert werden soll. Als objektiver Umstand eignet sich hierfür die Kilometerleistung des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Angebots zum Verkauf.