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Bauzeitzinsen können als Herstellungskosten berücksichtigt werden

Mit Urteil vom 23.05.2012 (IX R 2/12) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Bauzeitzinsen auch bei Überschusseinkünften Herstellungskosten sein können. Dies teilte heute die Pressestelle des Bundesfinanzhofs mit.

Der BFH führt in seiner Begründung der Entscheidung aus, dass Bauzeitzinsen in die Herstellungskosten einbezogen werden können, soweit sie während der Herstellungsphase nicht als (vorab entstandene) Werbungskosten abziehbar sind. Voraussetzung sei allerdings, dass das fertiggestellte Gebäude zur Vermietung genutzt werde.

Ein Beitrag von Steuerberater Claus Ploog, Hamburg

Zahlt ein Ehegatte auf ein Gemeinschaftskonto ein, kann Schenkungsteuer anfallen

Unterhalten Ehepartner ein Gemeinschaftskonto, so ist Vorsicht mit Einzahlungen oder Überweisungen auf dieses Konto geboten, sofern man einen Streit darüber vermeiden möchte, ob die Einzahlung oder Überweisung schenkungsteuerpflichtig ist. Denn der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung vom 23.11.2011 (II R 33/10) festgestellt, dass auch die Einzahlung eines Ehegatten die Schenkungsteuerpflicht auslösen kann.