Steuer-Vorsicht
Ein Beitrag von Steuerberater Claus Ploog, Hamburg
Zahlt ein Ehegatte auf ein Gemeinschaftskonto ein, kann Schenkungsteuer anfallen
Unterhalten Ehepartner ein Gemeinschaftskonto, so ist Vorsicht mit Einzahlungen oder Überweisungen auf dieses Konto geboten, sofern man einen Streit darüber vermeiden möchte, ob die Einzahlung oder Überweisung schenkungsteuerpflichtig ist. Denn der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung vom 23.11.2011 (II R 33/10) festgestellt, dass auch die Einzahlung eines Ehegatten die Schenkungsteuerpflicht auslösen kann.