Aktiengesellschaft
Going Public bezeichnet den Börsengang eines Unternehmens mit dem Ziel der Erweiterung der Eigenkapitalbasis und/oder der langfristigen Existenzsicherung, z. B. für den Fall, dass eine Übertragung auf die nachfolgende Generation nicht möglich ist. Auch die Privatisierung von staatlichen Unternehmen erfolgt über den Gang an die Börse. Prominentestes Beispiel ist die Deutsche Telekom. Entscheidet sich z. B. ein in anderer Gesellschaftsform geführtes Unternehmen dafür, an die Börse zu gehen, so ist zunächst eine Umwandlung erforderlich.
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle vom 19. Febr. 2013
Nr. 31/13
Bundesgerichtshof entscheidet über Fortsetzung der Anfechtungsklage gegen Aufsichtsratswahlen nach Rücktritt des Aufsichtsrats
Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage gegen die Wahl des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft nicht ohne weiteres bei einem Rücktritt des Aufsichtsrats entfällt.
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle vom 17. Juni 2012
Nr. 116/2012
Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern
einer Aktiengesellschaft ist grundsätzlich zulässig
Immer wieder bereitet die Bestellung und auch die Abberufung von Vorstandsmitgliedern Probleme und führt zu Streitigkeiten. Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs teilte zu diesem Thema die folgende wichtige Entscheidung mit.