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Was ist eine "Online Scheidung"?

Eine "Online Scheidung" ist eine moderne Art über das Internet einen Rechtsanwalt mit der Einleitung eines Scheidungsverfahrens zu beauftragen. Geeignet ist diese Form für Ehepaare, die sich über die Folgen der Scheidung einig sind und "nur noch" rechtskräftig geschieden werden wollen. Termine beim Anwalt zwecks umfassender Besprechung können entfallen. Da bei einer einvernehmlichen Scheidung nur ein Ehepartner einen Rechtsanwalt zu beauftragen braucht, um das Scheidungsverfahren durch einen Scheidungsantrag einzuleiten, ist lediglich die Angabe der im "Scheidungsformular" aufgeführten Daten und Informationen erforderlich. Sodann kann der Scheidungsantrag gestellt werden. Dem anderem Ehepartner wird der Scheidungsantrag von dem zuständigen Familiengericht zugestellt. Er muss nichts weiter veranlassen. Im Scheidungsantrag wird angegeben, dass dieser der Scheidung zustimmt und sich die Ehepartner über die Folgen der Scheidung einig sind. Bei einer einvernehmlichen Scheidung fallen nur die Kosten des von einem Ehepartner beauftragten Rechtsanwalts an.

Eine einvernehmliche Scheidung kann natürlich auch durch Vereinbarung und Abhalten eines Besprechungstermins in Auftrag gegeben werden. Die "Online Scheidung" macht eine solche Vorgehensweise entbehrlich. Die Scheidung kann von zu Hause aus über das Internet eingeleitet werden.

Die Kosten der Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert. Dieser errechnet sich in der Regel aus dem 3fachen Nettoeinkommen beider Eheleute. Sind Kinder aus der Ehe hervorgegangen, so wird zwischen 150,00 EUR und 250,00 EUR pro Kind als Freibetrag vom Einkommen abgezogen. Der Regelverfahrenswert für den Versorgungsausgleich beträgt 1000,00 EUR. Der Verfahrenswert muss im Scheidungsantrag angegeben werden, da sich hieraus die Höhe der einzuzahlenden Gerichtskosten ergibt.

Die "Online Scheidung" ist also gut geeignet für Ehepaare, für die die Scheidung nur noch eine reine Formsache ist.

Zu Ihrer Sicherheit, setze ich mich selbstverständlich nach Erhalt des Scheidungsformulars mit Ihnen in Verbindung, um die wesentlichen Punkte mit Ihnen durchzusprechen. Wenn Sie es dann wünschen, werde ich den Scheidungsantrag verfassen, den Sie selbstverständlich von mir zunächst als Entwurf erhalten. Erst nachdem Sie das Einverständnis zur Einreichung des Scheidungsantrags bei Gericht erteilen, werde ich diesen entsprechend einreichen.

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens sind natürlich jederzeit Besprechungen möglich. Die "Online Scheidung" erleichtert "den ersten Schritt" zur Einleitung der Scheidung.

Haben Sie noch Fragen, so nutzen Sie mein Kontaktformular. Zum Online-Scheidungsformular.