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Der Begriff Due Diligence (engl.: "angemessene Sorgfalt") bezeichnet eine vorbereitende Phase, die für die Ermittlung des Unternehmenswertes die Datenbasis liefert, vorrangig im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen. Wesentliches Ziel der Due Diligence ist die Aufdeckung verborgener Chancen und Risiken auf juristischer und betriebswirtschaftlicher Ebene im zum Verkauf stehenden Unternehmen. Die Due Diligence kommt insbesondere bei folgenden Maßnahmen zur Anwendung!

Unternehmensverkauf!

Ein- oder Austritt von Gesellschaftern bei Personengesellschaften!

Wesentliche gesellschaftliche Umstrukturierungen!

Umwandlung!

Börsengang (Going Public)!

Im Prinzip ist bei jeder (seriösen) Unternehmensbewertung Due Diligence erforderlich.
Fast immer sind an dem Verfahren externe Berater beteiligt. Die Größe des an Due Diligence beteiligten Teams richtet sich nach der Größe und Branche des zum Verkauf stehenden Unternehmens sowie dem Umfang der geplanten Untersuchung. Als externe Berater kommen im Grunde alle beratenden Unternehmen in Frage. Bei der Beauftragung eines Beraters ist darauf zu achten, dass die Interessen der Auftraggeber objektiv gewahrt werden. Dies ist zweifelhaft, wenn ein erfolgsabhängiges Honorar vereinbart wird oder der Berater gleichzeitig die Funktion des Unternehmensmaklers erfüllt.


Die Analyse und Prüfung der Jahresabschlüsse wird in der Regel von Wirtschaftsprüfern bzw. Steuerberatern durchgeführt. Ihnen obliegt ferner die Kontrolle der Buchhaltung und der Wertansätze des Inventars auf ihre Ordnungsmäßigkeit. Rechtsanwälte überprüfen Vertragsgegebenheiten und sonstige juristische Aspekte des Unternehmens. Die Ergebnisse ihrer Arbeit fließen in den späteren Kaufvertrag ein, insb. in Form von Gewährleistungs- und Garantieklauseln. Für die Organisationsanalyse, die Analyse des Produktionsprogramms, der Fertigungsverfahren, der Kunden- und Lieferantenstruktur usw. sind Unternehmensberater zuständig, die sich bei Bedarf Unterstützung durch technische Sachverständige holen.


Um den gesamten Vorgang der Due Diligence übersichtlicher zu machen, unterscheidet man im
Allgemeinen mehrere Teilprüfungsgebiete, insbesondere: 

" Wirtschaftliches Due Diligence"

Hier wird das gesamte Unternehmens- sowie das Marktumfeld bewertet. 

"Finanzielles Due Diligence"

Gegenstand dieses Untersuchungsgebietes ist vor allem die Frage, ob sich der Unternehmenskauf aus Investitionsgesichtspunkten lohnt.

"Steuerliches Due Diligence"

Im Rahmen des steuerlichen Due Diligence wird die zu erwerbende Gesellschaft in steuerlicher Hinsicht analysiert.

"Rechtliches Due Diligence"

Hier sollen zukünftige Belastungen durch ungünstige Vertragsgestaltungen sowie Prozessrisiken aufgedeckt werden. 

"Organisatorisches Due Diligence"

 Im Rahmen des organisatorischen Due Diligence wird der Zustand des Rechnungswesens, des Berichtswesens, des Controlling und des internen Kontrollsystems untersucht.

"Technisches Due Diligence"

Gegenstand der technischen Due Diligence ist die Untersuchung der Produktion unter Effektivitäts und
Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten.

"Psychologisches/Personelles Due Diligence"

Gegenstand dieses Untersuchungsbereiches ist die "innere Stärke" des Unternehmens (Mitarbeiterflexibilität, Betriebsklima etc.)

Als Informationsquellen kommen für Due Diligence sowohl interne als auch externe Quellen in Betracht. Zu den internen Informationsquellen zählen zum Beispiel Jahresabschlussunterlagen, Steuererklärungen, produktgruppenbezogene Ergebnisrechnungen, Angaben über Lohn, Gehalt und Sozialleistungen der Mitarbeiter, Unterlagen über betriebliche Pensionszusagen, Betriebs- und Behördengenehmigungen, Unterlagen über Kunden-, Lieferanten- und Bankbeziehungen, Patent-, Leasing-, Miet- und Lizenzverträge. Zu den externen Informationsquellen gehören insbesondere Publikationen, die sich auf das Unternehmen und/oder dessen Branche beziehen.

Gehen Sie also im Zusammenhang mit einer Unternehmensbewertung sorgfältig vor und ziehen Sie frühzeitig geeignete Berater hinzu, um nicht unangenehme Überraschungen zu erleben.