Entgeltklausel
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle vom 26. Juli 2012
Nr. 123/2012
Überraschende Entgeltklausel für Eintrag in
ein Internet-Branchenverzeichnis unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob eine Entgeltklausel in einem Antragsformular für einen Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet nach dem Erscheinungsbild des Formulars überraschenden Charakter hat und deshalb nicht Vertragsbestandteil wird (§ 305c Abs. 1 BGB*).