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Urheberrecht

Internet-Provider muss Auskunft erteilen

Ein Internet-Provider muss dem Rechtsinhaber in aller Regel den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer einer IP-Adresse mitteilen, die ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück offensichtlich unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt haben. Dies hat der Bundesgerichtshof nach Mitteilung der Pressestelle vom 10.08.2012, Nr. 136/2012 durch Beschluss vom 19.04.2012 entschieden (I ZB 80/11). Damit hat der BGH die Rechte von Musikern deutlich gestärkt.

Der in Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung gegebene Anspruch des Rechtsinhabers auf Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten Dienstleistungen erbracht hat,