Honorabedingungen
Wirksamkeit von Honorarbedingungen für freie Journalisten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hält Vergütungsregelungen für freie Journalisten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwar grundsätzlich für zulässig, stellt aber fest, dass die Regelungen klar und verständlich sein müssen. Die Pressestelle des BGH hat mitgeteilt, dass der u.a für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat entschieden hat, dass die Honorarbedingungen, die der Axel-Springer-Verlag in seinen Verträgen mit freien Journalisten zugrunde legt, teilweise unwirksam sind (Pressemitteilung BGH Nr. 74/2012).
Der Deutsche Journalistenverband hatte gegen den Axel-Springer-Verlag geklagt. Er hielt eine Vielzahl von Regelungen, die der Axel-Springer-Verlag in seinen Verträgen, die er mit freien Journalisten abschließt, für unwirksam und nahm diesen auf Unterlassung der weiteren Verwendung in Anspruch.