Aktuelles
Für den Rechtslaien ist es von wesentlicher Bedeutung, zu wissen, wie ein Zivilprozess abläuft, so dass dieses Thema immer aktuell bleibt. Deshalb nachfolgend eine kurze Darstellung eines Zivilprozesses.
Immer wieder taucht die Frage auf, ob es außer einer unter Umständen langen gerichtlichen Auseinanderdersetzung, noch andere Möglichkeiten gibt, einen Streit verbindlich zu beseitigen oder Klarheit über die unterschiedlichen Ansichten zu erlangen. Die Antwort lautet: Ja, eine Mediation. Was ist aber eine Mediation und wann ist die Mediation sinnvoll?
Der sichere Vertragsabschluss
-Bestätigungsschreiben-
Oft werden wichtige Verträge mündlich abgeschlossen, wenn die Schriftform nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist. Was in früheren Zeiten gut ging, führt in der heutigen Zeit nicht selten zu erheblichen Problemen. Denn das gesprochene Wort und der "Handschlag" werden heute leider nicht mehr so ernst genommen.
Mit Urteil vom 20.6.2013 - 6 AZR 805/11 - , Pressemitteilung BAG Nr. 41/13, hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bestimmt und unmissverständlich erklärt werden muss.
Anspruch auf Herausgabe der Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots?
Das Bundesarbeitsgericht teilte durch Pressemitteilung Nr. 73/12 mit, dass der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 17. Oktober 2012 (10 AZR 809/11) entschieden hat, dass der bisherige Arbeitgeber bei Verletzung des Wettbewerbsverbots keinen Anspruch auf Herausgabe der von dem ehemaligen Arbeitnehmer beim Wettbewerber bezogenen Vergütung hat.
Bei einer Verletzung des Wettbewerbsverbots kann der Arbeitgeber nach § 61 Abs. 1 HGB Schadensersatz fordern. Er kann stattdessen aber auch verlangen, dass der Arbeitnehmer die für eigene Rechnung gemachten Geschäfte als für Rechnung des Arbeitgebers eingegangen gelten lässt und die aus Geschäften für fremde Rechnung bezogene Vergütung heraus gibt.
Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sind in den Betriebsrat wählbar
Mit Beschluss vom 15. August 2012 (7 ABR 34/11) hat das Bundesarbeitsgericht darüber entschieden, ob Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen mindestens sechs Monate tätig sind, dort in den Betriebsrat gewählt werden können. Wie bereits die Vorinstanz, das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Beschluss vom 05. April 2011 - 2 TaBV 35/10 -), bejahte das Bundesarbeitsgericht diese Frage.
"Kettenbefristung" von Arbeitsverträgen kann rechtmissbräuchlich sein
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat laut Mitteilung der Pressestelle (Pressemitteilung Nr. 54/12) entschieden, dass die Befristung eines Arbeitsvertrags trotz Vorliegen eines Sachgrunds aufgrund der besonderen Umstände rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein kann. Für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs können insbesondere eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl aufeinander folgender befristeter Arbeitsverträge mit demselben Arbeitgeber sprechen, so das BAG, Urteil v. 18.07.2012; 7 AZR 443/09.
Zur inhaltlichen Klarheit von Zeugnissen
Immer wieder entsteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Streit darüber, ob in einem Zeugnis durch entsprechende Formulierungen ein so genannter Geheimcode verwendet wurde oder nicht. Mit dieser Frage hat sich nun auch wieder das Bundesarbeitsgericht (BAG) befassen müssen. Das BAG hatte darüber zu entscheiden, ob es sich bei der in einem Zeugnis verwendeten Formulierung: "Wir haben Herrn K. als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennengelernt, der stets eine sehr hohe Einsatzbereitschaft zeigte", um einen so genannten Geheimcode handele, aus der eine schlechte Beurteilung des Arbeitnehmers herauszulesen sei. Der Arbeitgeber vertrat die die Auffassung, aus der Formulierung gehe klar hervor, dass es sich um eine gute Beurteilung handele, das Zeugnis sei insgesamt positiv formuliert. Der Arbeitnehmer vertrat die Auffassung aus der Formulierung "kennen gelernt" könne herausgelesen werden, dass die im Zeugnis genannten Fähigkeiten nicht vorhanden waren. Er begehrte die Formulierung: "Herr K. war ein sehr interessierter und hochmotivierter Mitarbeiter, der stets eine sehr hohe Einsatzbereitschaft zeigte".
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle vom 6. Febr. 2013
Nr. 23/2013
Nachbesserungsverlangen beim Kauf eines Neuwagens
Es liegt wieder eine interessante Entscheidung des Bundesgerichtshofes im Zusammenhang mit einem Neuwagenkauf vor.
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob sich der Käufer eines Neuwagens noch auf die fehlende Fabrikneuheit des Fahrzeugs berufen kann, wenn er die Abnahme des an Lackierung und Karosserie beschädigten Fahrzeugs nicht generell abgelehnt, sondern zunächst eine Beseitigung der Schäden verlangt hat und diese anschließend nur unzureichend gelungen ist. Dabei gelangte der Bundesgerichtshof zu der Auffassung, dass der Käufer eines Neuwagens grundsätzlich Anspruch auf Nachbesserung habe, auch wenn er die Abnahme des beschädigten Fahrzeugs nicht grundsätzlich ablehne. Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung zugrunde:
Es besteht grundsätzlich Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit. Dabei sind einvernehmliche Elternteilzeitregelungen nicht auf den Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit anzurechnen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht nach Mitteilung der Pressestelle (Pressemitteilung Nr. 12/13) durch Urteil vom 19. Februar 2013, Az. 9 AZR 461/1, entschieden.
Der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin kann beim Arbeitgeber während der Elternzeit eine Verringerung der Arbeitszeit und ihre Ausgestaltung beantragen (§ 15 Abs. 5 S.1 BEEG). Innerhalb von vier Wochen sollen sich die Arbeitsvertragsparteien über den Antrag einigen (§ 15 Abs. 5 S.2 BEEG). Der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen während der Gesamtdauer der Elternzeit zweimal eine Verringerung der Arbeitszeit beanspruchen, soweit eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist.