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Immer wieder taucht die Frage auf, ob es außer einer unter Umständen langen gerichtlichen Auseinanderdersetzung, noch andere Möglichkeiten gibt, einen Streit verbindlich zu beseitigen oder Klarheit über die unterschiedlichen Ansichten zu erlangen. Die Antwort lautet: Ja, eine Mediation. Was ist aber eine Mediation und wann ist die Mediation sinnvoll?

Mediation ist ein freiwilliges Schlichtungsverfahren, dem sich die streitenden Parteien unterwerfen, um eine Auseinandersetzung vor Gericht zu vermeiden. Dabei versucht ein unparteiischer Dritter (Mediator), einen für alle Beteiligten tragbaren Kompromiss zu finden. Zunehmend gewinnt die Mediation auch im Wirtschaftsleben an Bedeutung, nachdem sie zuvor in erster Linie im Familienrecht eingesetzt worden war.

Die Vorteile der Mediation:

Eine Auseinandersetzung vor Gericht ist in der Regel langwierig und teuer. Gerade bei ungewissem Ausgang erscheint das Prozessrisiko für beide Seiten erheblich. Ziehen zwei streitende Partner erst einmal vor Gericht, so kann das bereits getrübte Verhältnis anschließend u.U. ganz zerrüttet sein. Nur sehr selten gelingt es, die Scherben wieder zu kitten und zu einem vernünftigen Umgang miteinander zurückzukehren. Diese Nachteile einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollen mit Hilfe der Mediation vermieden werden. Die Kosten für ein solches Verfahren sind kalkulierbar, der Zeitaufwand hält sich in Grenzen, und es bestehen gute Chancen, dass die Partner - sofern sie den Schlichtungsvorschlag des Mediators akzeptieren - ihr Vertragsverhältnis fortsetzen können. 

Die Nachteile der Mediation:

Umgekehrt gilt: Ist das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien bereits zerrüttet und wollen die Parteien nichts mehr miteinander zu tun haben, erscheint die Mediation als falscher Weg.

Wann ist Mediation geeignet?

Mediation ist besonders dann sinnvoll, wenn die Partner grundsätzlich bereit sind, ihr Vertragsverhältnis nach einer Einigung in den strittigen Punkten fortzusetzen. Kommt es zum Beispiel innerhalb einer Eigentümergemeinschaft zu Auseinandersetzungen, sollte eine Mediation angestrebt werden. Denn schließlich werden die Beteiligten weiterhin unter demselben Dach wohnen. Auch Konflikte mit dem Verwalter lassen sich häufig vor einem Mediator schlichten. Wichtig ist in jedem Fall die Freiwilligkeit. Die Mediation beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Alle streitenden Partner müssen einem solchen Verfahren zustimmen und die grundsätzliche Bereitschaft mitbringen, an einer Lösung des Konflikts mitzuarbeiten. Widersetzt sich einer der Beteiligten - zum Beispiel ein Mitglied der Eigentümergemeinschaft - kann es zu keiner Mediation kommen.

Im Vorwege ist immer eine Abwägung dahingehend vorzunehmen, was Anlass der Streitigkeit war, ob überhaupt eine vermittelnde Lösung möglich ist und ob sich gleichstarke Partner gegenüberstehen.

Wenn bereits ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde, bieten auch einige Gerichte die gerichtliche Mediation an. Hierzu gehören beispielsweise folgende Gerichte:

- Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Schleswig

- Landgericht Flensburg

- Landgericht Itzehoe und Amtsgericht Pinneberg

- Landgericht Kiel

- Landgericht Lübeck

- Amtsgericht Kiel