Startseite | | Übersicht/Rubriken | Aktuelles

Aktuelles

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 11/2013

"Montagsauto"

Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, wann ein Fahrzeug als sogenanntes "Montagsauto" einzustufen ist und daher ein weiteres Nacherfüllungsverlangen für den Käufer unzumutbar ist.

Der Kläger kaufte am 14. Juni 2008 zum Preis von 133.743 € brutto von der Beklagten ein neues Wohnmobil, das ihm Ende April 2009 gegen Zahlung des Kaufpreises ausgeliefert wurde.

   Bundesgerichtshof

  Mitteilung der Pressestelle


   Nr. 213/2012

 

 

Bundesgerichtshof zur Haftung für die Unfallfreiheit eines bei einem Autokauf vom Händler in Zahlung genommenen
Gebrauchtwagens

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zur Haftung des Käufers getroffen, der beim Kauf eines Fahrzeugs von einem Händler einen Gebrauchtwagen als unfallfrei in Zahlung gibt.

Der Beklagte erwarb im Mai 2003 einen gebrauchten Audi A 6. Im Dezember 2003 erlitt er mit dem Fahrzeug einen Unfall, als beim Rückwärtsfahren aus einer Parklücke der Unfallgegner seine Fahrzeugtür öffnete. Den entstandenen Streifschaden an der hinteren rechten Tür und an der Seitenwand, der sich nach einem eingeholten Gutachten auf knapp 3.000 € belief, ließ er - nicht fachgerecht – reparieren.

  Bundesgerichtshof

   Mitteilung der Pressestelle vom 17. Okt. 2012


    Nr. 177/2012

  Bundesgerichtshof zur Unwirksamkeit von Klauseln

  in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem weiteren   Verfahren über die Wirksamkeit von Versicherungsbedingungen u.a. betreffend die Rückkaufswerte, den Stornoabzug sowie die Verrechnung von Abschlusskosten (sog. Zillmerung) entschieden. Betroffen sind Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kapital-Lebensversicherung, die aufgeschobene und die fondsgebundene Rentenversicherung für den Fall der Kündigung sowie der Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung.

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle vom 6. Sept. 2012


Nr. 145/2012

Keine Mehrvergütungsansprüche des Bauunternehmers wegen Bauzeitverschiebung infolge Vergabeverzögerung nach Annahme eines Zuschlags mit veränderter Bauzeit

Der u.a. für das Bauvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erneut über Mehrvergütungsansprüche entschieden, die ein Auftragnehmer geltend gemacht hat, dem in einem öffentlichen Vergabeverfahren der Zuschlag erst nach mehrmaliger Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist erteilt wurde.

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle vom 21. August 2012


Nr. 133/2012

Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung wegen von der Vereinigung Cockpit angekündigten Pilotenstreiks

Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs ging durch die Medien.
Hier die Hintergründe der Entscheidung:

Internet-Provider muss Auskunft erteilen

Ein Internet-Provider muss dem Rechtsinhaber in aller Regel den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer einer IP-Adresse mitteilen, die ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück offensichtlich unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt haben. Dies hat der Bundesgerichtshof nach Mitteilung der Pressestelle vom 10.08.2012, Nr. 136/2012 durch Beschluss vom 19.04.2012 entschieden (I ZB 80/11). Damit hat der BGH die Rechte von Musikern deutlich gestärkt.

Der in Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung gegebene Anspruch des Rechtsinhabers auf Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten Dienstleistungen erbracht hat,

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle vom 17. Juni 2012


Nr. 116/2012 

Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern
einer Aktiengesellschaft ist grundsätzlich zulässig

Immer wieder bereitet die Bestellung und auch die Abberufung von Vorstandsmitgliedern Probleme und führt zu Streitigkeiten. Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs teilte zu diesem Thema die folgende wichtige Entscheidung mit.

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle vom 26. Juli 2012


Nr. 123/2012 

Überraschende Entgeltklausel für Eintrag in
ein Internet-Branchenverzeichnis unwirksam

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob eine Entgeltklausel in einem Antragsformular für einen Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet nach dem Erscheinungsbild des Formulars überraschenden Charakter hat und deshalb nicht Vertragsbestandteil wird (§ 305c Abs. 1 BGB*).

Klauseln zum Rückkaufswert in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen unwirksam

Wie die Pressestelle des Bundesgerichtshofes (BGH) mitteilte, hat der für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat entschieden, dass Bedingungen in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, nach welchen die Abschlusskosten, bei denen es sich zu einem erheblichen Teil um Vermittlungsprovisionen handelt, mit den ersten Beiträgen verrechnet werden, eine unangemessene Benachteiligung darstellen und deshalb unwirksam sind. Die Rückkaufswerte, der Stornoabzug sowie die Verrechnung von Abschlusskosten (so gen. "Zillmerung") führe dazu, dass Versicherungsnehmer, die ihren Vertrag bereits nach wenigen Jahren und vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigen, nur einen geringen oder gegebenenfalls gar keinen Rückkaufswert erhielten (Pressemitteilung des BGH v. 25.07.2012, Nr. 122/2012; BGH-Urtieil v. 25.07.2012, IV ZR 201/10).

Wirksamkeit von Honorarbedingungen für freie Journalisten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hält Vergütungsregelungen für freie Journalisten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwar grundsätzlich für zulässig, stellt aber fest, dass die Regelungen klar und verständlich sein müssen. Die Pressestelle des BGH hat mitgeteilt, dass der u.a für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat entschieden hat, dass die Honorarbedingungen, die der Axel-Springer-Verlag in seinen Verträgen mit freien Journalisten zugrunde legt, teilweise unwirksam sind (Pressemitteilung BGH Nr. 74/2012). 

Der Deutsche Journalistenverband hatte gegen den Axel-Springer-Verlag geklagt. Er hielt eine Vielzahl von Regelungen, die der Axel-Springer-Verlag in seinen Verträgen, die er mit freien Journalisten abschließt, für unwirksam und nahm diesen auf Unterlassung der weiteren Verwendung in Anspruch.