KFZ-Händlerhaftung
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 11/2013
Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, wann ein Fahrzeug als sogenanntes "Montagsauto" einzustufen ist und daher ein weiteres Nacherfüllungsverlangen für den Käufer unzumutbar ist.
Der Kläger kaufte am 14. Juni 2008 zum Preis von 133.743 € brutto von der Beklagten ein neues Wohnmobil, das ihm Ende April 2009 gegen Zahlung des Kaufpreises ausgeliefert wurde.
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 213/2012
Gebrauchtwagens
Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zur Haftung des Käufers getroffen, der beim Kauf eines Fahrzeugs von einem Händler einen Gebrauchtwagen als unfallfrei in Zahlung gibt.
Der Beklagte erwarb im Mai 2003 einen gebrauchten Audi A 6. Im Dezember 2003 erlitt er mit dem Fahrzeug einen Unfall, als beim Rückwärtsfahren aus einer Parklücke der Unfallgegner seine Fahrzeugtür öffnete. Den entstandenen Streifschaden an der hinteren rechten Tür und an der Seitenwand, der sich nach einem eingeholten Gutachten auf knapp 3.000 € belief, ließ er - nicht fachgerecht – reparieren.