Mehrvergütungsanspruch
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle vom 6. Sept. 2012
Nr. 145/2012
Keine Mehrvergütungsansprüche des Bauunternehmers wegen Bauzeitverschiebung infolge Vergabeverzögerung nach Annahme eines Zuschlags mit veränderter Bauzeit
Der u.a. für das Bauvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erneut über Mehrvergütungsansprüche entschieden, die ein Auftragnehmer geltend gemacht hat, dem in einem öffentlichen Vergabeverfahren der Zuschlag erst nach mehrmaliger Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist erteilt wurde.