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Betriebsrat

Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sind in den Betriebsrat wählbar

Mit Beschluss vom 15. August 2012 (7 ABR 34/11) hat das Bundesarbeitsgericht darüber entschieden, ob Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen mindestens sechs Monate tätig sind, dort in den Betriebsrat gewählt werden können. Wie bereits die Vorinstanz, das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Beschluss vom 05. April 2011 - 2 TaBV 35/10 -), bejahte das Bundesarbeitsgericht diese Frage.