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Mitteilung der Pressestelle vom 17. Juni 2012


Nr. 116/2012 

Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern
einer Aktiengesellschaft ist grundsätzlich zulässig

Immer wieder bereitet die Bestellung und auch die Abberufung von Vorstandsmitgliedern Probleme und führt zu Streitigkeiten. Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs teilte zu diesem Thema die folgende wichtige Entscheidung mit.

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Mitteilung der Pressestelle vom 26. Juli 2012


Nr. 123/2012 

Überraschende Entgeltklausel für Eintrag in
ein Internet-Branchenverzeichnis unwirksam

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob eine Entgeltklausel in einem Antragsformular für einen Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet nach dem Erscheinungsbild des Formulars überraschenden Charakter hat und deshalb nicht Vertragsbestandteil wird (§ 305c Abs. 1 BGB*).

Klauseln zum Rückkaufswert in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen unwirksam

Wie die Pressestelle des Bundesgerichtshofes (BGH) mitteilte, hat der für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat entschieden, dass Bedingungen in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, nach welchen die Abschlusskosten, bei denen es sich zu einem erheblichen Teil um Vermittlungsprovisionen handelt, mit den ersten Beiträgen verrechnet werden, eine unangemessene Benachteiligung darstellen und deshalb unwirksam sind. Die Rückkaufswerte, der Stornoabzug sowie die Verrechnung von Abschlusskosten (so gen. "Zillmerung") führe dazu, dass Versicherungsnehmer, die ihren Vertrag bereits nach wenigen Jahren und vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigen, nur einen geringen oder gegebenenfalls gar keinen Rückkaufswert erhielten (Pressemitteilung des BGH v. 25.07.2012, Nr. 122/2012; BGH-Urtieil v. 25.07.2012, IV ZR 201/10).

Wirksamkeit von Honorarbedingungen für freie Journalisten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hält Vergütungsregelungen für freie Journalisten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwar grundsätzlich für zulässig, stellt aber fest, dass die Regelungen klar und verständlich sein müssen. Die Pressestelle des BGH hat mitgeteilt, dass der u.a für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat entschieden hat, dass die Honorarbedingungen, die der Axel-Springer-Verlag in seinen Verträgen mit freien Journalisten zugrunde legt, teilweise unwirksam sind (Pressemitteilung BGH Nr. 74/2012). 

Der Deutsche Journalistenverband hatte gegen den Axel-Springer-Verlag geklagt. Er hielt eine Vielzahl von Regelungen, die der Axel-Springer-Verlag in seinen Verträgen, die er mit freien Journalisten abschließt, für unwirksam und nahm diesen auf Unterlassung der weiteren Verwendung in Anspruch.

BGH weiterhin kritisch i.S. Lehman-Anleger

Der Bundesgerichtshof (BGH) beurteilt Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern weiterhin kritisch. Wie die Pressestelle des BGH mitteilte, hat der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat in vier weiteren im wesentlichen parallel gelagerten Verfahren im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten der niederländischen Tochtergesellschaft der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Holdings Inc. die Berufungsurteile, die den Klägern im wesentlichen Schadensersatz wegen Falschberatung durch die Bank zusprachen, aufgehoben und die Sachen jeweils zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die Berufungsgerichte (Vorinstanzen) zurückgewiesen. Dem BGH reichte die Begründung in den Berufungsurteilen für einen Schadensersatzanspruch der Kläger nicht aus.

Kann sich ein Wohnungseigentümer durch mehrere Bevollmächtigte vertreten lassen?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Frage bejaht (Urteil v. 30.03.2012, V ZR 178/11). Ein Wohnungseigentümer darf sich nach Ansicht des BGH in der Vertreterversammlung durch mehrere Bevollmächtigte vertreten lassen. Dies ergebe sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Stellvertretung. Allerdings dürfen dann die an der Vertreterversammlung teilnehmenden Bevollmächtigten nur einheitlich abstimmen. Den Vertretern braucht nicht eine Gesamtvollmacht oder eine genau begrenzte Vollmacht erteilt zu werden, vielmehr können die Vertreter einzeln und uneingeschränkt bevollmächtigt werden.

In dem vom BGH zu entscheidenden Fall hatte ein Wohnungseigentümer (Wohnungserbbauberechtigter) mehreren Personen eine Vollmacht erteilt. Ein anderer Wohnungseigentümer