Startseite | Inhalt

Der Begriff Due Diligence (engl.: "angemessene Sorgfalt") bezeichnet eine vorbereitende Phase, die für die Ermittlung des Unternehmenswertes die Datenbasis liefert, vorrangig im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen. Wesentliches Ziel der Due Diligence ist die Aufdeckung verborgener Chancen und Risiken auf juristischer und betriebswirtschaftlicher Ebene im zum Verkauf stehenden Unternehmen. Die Due Diligence kommt insbesondere bei folgenden Maßnahmen zur Anwendung!

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle vom 6. Febr. 2013          


Nr. 23/2013

Nachbesserungsverlangen beim Kauf eines Neuwagens

Es liegt wieder eine interessante Entscheidung des Bundesgerichtshofes im Zusammenhang mit einem Neuwagenkauf vor.

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob sich der Käufer eines Neuwagens noch auf die fehlende Fabrikneuheit des Fahrzeugs berufen kann, wenn er die Abnahme des an Lackierung und Karosserie beschädigten Fahrzeugs nicht generell abgelehnt, sondern zunächst eine Beseitigung der Schäden verlangt hat und diese anschließend nur unzureichend gelungen ist. Dabei gelangte der Bundesgerichtshof zu der Auffassung, dass der Käufer eines Neuwagens grundsätzlich Anspruch auf Nachbesserung habe, auch wenn er die Abnahme des beschädigten Fahrzeugs nicht grundsätzlich ablehne. Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung zugrunde:

Es besteht grundsätzlich Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit. Dabei sind einvernehmliche Elternteilzeitregelungen nicht auf den Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit anzurechnen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht nach Mitteilung der Pressestelle (Pressemitteilung Nr. 12/13) durch Urteil vom 19. Februar 2013, Az. 9 AZR 461/1, entschieden.

Der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin kann beim Arbeitgeber während der Elternzeit eine Verringerung der Arbeitszeit und ihre Ausgestaltung beantragen (§ 15 Abs. 5 S.1 BEEG). Innerhalb von vier Wochen sollen sich die Arbeitsvertragsparteien über den Antrag einigen (§ 15 Abs. 5 S.2 BEEG). Der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen während der Gesamtdauer der Elternzeit zweimal eine Verringerung der Arbeitszeit beanspruchen, soweit eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist.

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle vom 19. Febr. 2013


Nr. 31/13

Bundesgerichtshof entscheidet über Fortsetzung der Anfechtungsklage gegen Aufsichtsratswahlen nach Rücktritt des Aufsichtsrats

Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage gegen die Wahl des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft nicht ohne weiteres bei einem Rücktritt des Aufsichtsrats entfällt.

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 11/2013

"Montagsauto"

Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, wann ein Fahrzeug als sogenanntes "Montagsauto" einzustufen ist und daher ein weiteres Nacherfüllungsverlangen für den Käufer unzumutbar ist.

Der Kläger kaufte am 14. Juni 2008 zum Preis von 133.743 € brutto von der Beklagten ein neues Wohnmobil, das ihm Ende April 2009 gegen Zahlung des Kaufpreises ausgeliefert wurde.