Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sind in den Betriebsrat wählbar
Mit Beschluss vom 15. August 2012 (7 ABR 34/11) hat das Bundesarbeitsgericht darüber entschieden, ob Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen mindestens sechs Monate tätig sind, dort in den Betriebsrat gewählt werden können. Wie bereits die Vorinstanz, das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Beschluss vom 05. April 2011 - 2 TaBV 35/10 -), bejahte das Bundesarbeitsgericht diese Frage.
"Kettenbefristung" von Arbeitsverträgen kann rechtmissbräuchlich sein
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat laut Mitteilung der Pressestelle (Pressemitteilung Nr. 54/12) entschieden, dass die Befristung eines Arbeitsvertrags trotz Vorliegen eines Sachgrunds aufgrund der besonderen Umstände rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein kann. Für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs können insbesondere eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl aufeinander folgender befristeter Arbeitsverträge mit demselben Arbeitgeber sprechen, so das BAG, Urteil v. 18.07.2012; 7 AZR 443/09.
Zur inhaltlichen Klarheit von Zeugnissen
Immer wieder entsteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Streit darüber, ob in einem Zeugnis durch entsprechende Formulierungen ein so genannter Geheimcode verwendet wurde oder nicht. Mit dieser Frage hat sich nun auch wieder das Bundesarbeitsgericht (BAG) befassen müssen. Das BAG hatte darüber zu entscheiden, ob es sich bei der in einem Zeugnis verwendeten Formulierung: "Wir haben Herrn K. als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennengelernt, der stets eine sehr hohe Einsatzbereitschaft zeigte", um einen so genannten Geheimcode handele, aus der eine schlechte Beurteilung des Arbeitnehmers herauszulesen sei. Der Arbeitgeber vertrat die die Auffassung, aus der Formulierung gehe klar hervor, dass es sich um eine gute Beurteilung handele, das Zeugnis sei insgesamt positiv formuliert. Der Arbeitnehmer vertrat die Auffassung aus der Formulierung "kennen gelernt" könne herausgelesen werden, dass die im Zeugnis genannten Fähigkeiten nicht vorhanden waren. Er begehrte die Formulierung: "Herr K. war ein sehr interessierter und hochmotivierter Mitarbeiter, der stets eine sehr hohe Einsatzbereitschaft zeigte".
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle vom 08. Mai 2013
Nr. 85/2013
Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat hat entschieden, dass die von zahlreichen Rechtsschutzversicherern in ihren Versicherungsbedingungen verwendete "Effektenklausel" und die "Prospekthaftungsklausel" unwirksam sind.
Going Public bezeichnet den Börsengang eines Unternehmens mit dem Ziel der Erweiterung der Eigenkapitalbasis und/oder der langfristigen Existenzsicherung, z. B. für den Fall, dass eine Übertragung auf die nachfolgende Generation nicht möglich ist. Auch die Privatisierung von staatlichen Unternehmen erfolgt über den Gang an die Börse. Prominentestes Beispiel ist die Deutsche Telekom. Entscheidet sich z. B. ein in anderer Gesellschaftsform geführtes Unternehmen dafür, an die Börse zu gehen, so ist zunächst eine Umwandlung erforderlich.