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AGB

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle vom 26. Juli 2012


Nr. 123/2012 

Überraschende Entgeltklausel für Eintrag in
ein Internet-Branchenverzeichnis unwirksam

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob eine Entgeltklausel in einem Antragsformular für einen Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet nach dem Erscheinungsbild des Formulars überraschenden Charakter hat und deshalb nicht Vertragsbestandteil wird (§ 305c Abs. 1 BGB*).

Klauseln zum Rückkaufswert in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen unwirksam

Wie die Pressestelle des Bundesgerichtshofes (BGH) mitteilte, hat der für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat entschieden, dass Bedingungen in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, nach welchen die Abschlusskosten, bei denen es sich zu einem erheblichen Teil um Vermittlungsprovisionen handelt, mit den ersten Beiträgen verrechnet werden, eine unangemessene Benachteiligung darstellen und deshalb unwirksam sind. Die Rückkaufswerte, der Stornoabzug sowie die Verrechnung von Abschlusskosten (so gen. "Zillmerung") führe dazu, dass Versicherungsnehmer, die ihren Vertrag bereits nach wenigen Jahren und vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigen, nur einen geringen oder gegebenenfalls gar keinen Rückkaufswert erhielten (Pressemitteilung des BGH v. 25.07.2012, Nr. 122/2012; BGH-Urtieil v. 25.07.2012, IV ZR 201/10).

Wirksamkeit von Honorarbedingungen für freie Journalisten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hält Vergütungsregelungen für freie Journalisten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwar grundsätzlich für zulässig, stellt aber fest, dass die Regelungen klar und verständlich sein müssen. Die Pressestelle des BGH hat mitgeteilt, dass der u.a für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat entschieden hat, dass die Honorarbedingungen, die der Axel-Springer-Verlag in seinen Verträgen mit freien Journalisten zugrunde legt, teilweise unwirksam sind (Pressemitteilung BGH Nr. 74/2012). 

Der Deutsche Journalistenverband hatte gegen den Axel-Springer-Verlag geklagt. Er hielt eine Vielzahl von Regelungen, die der Axel-Springer-Verlag in seinen Verträgen, die er mit freien Journalisten abschließt, für unwirksam und nahm diesen auf Unterlassung der weiteren Verwendung in Anspruch.