Maklerprovision-Internetanzeige
Provisionsverlangen des Maklers in einer Internetanzeige
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 03.05.2012 (III ZR 62/11) zu der Frage Stellung nehmen müssen, wann ein Hinweis in einer Internetanzeige einen Provisionsanspruch des Maklers auslöst. Ein Makler hatte im Internet ein Baugrundstück mit Größe und Kaufpreis sowie "Provision 7,14 %" inseriert. Der Käufer ließ sich aufgrund der Anzeige die Adresse und die Daten des Verkäufers vom Makler am Telefon nennen und kaufte das Grundstück aber zahlte die Provision des Maklers nicht. Dieser klagte deshalb auf Zahlung der Provision.