Videoüberwachung
Zur Verwertbarkeit von verdeckten Videoüberwachungen zum Zwecke der Kündigung
Zunehmend werden heute am Arbeitsplatz verdeckte Videokameras zur Überwachung von Arbeitnehmern eingesetzt, um gegebenenfalls die Aufzeichnungen für eine Kündigung zu verwerten. Die Frage dabei ist, unter welchen Voraussetzungen eine (fristlose) Kündigung auf solche verdeckten Videoaufzeichnungen gestützt werden darf. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) darf eine verdeckte Videoaufzeichnung nur dann prozessual verwendet werden, etwa in einem Kündigungsschutzprozess, wenn das entsprechende Interesse des Arbeitgebers gegenüber dem Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin höheres Gewicht beizumessen ist.