Der Tipp: Testamente sicher aufbewahren und registrieren lassen
Ein Testament soll im Regelfall Streit über über die Verteilung des Nachlasses verhindern. Häufig wird deshalb ein handschriftliches Testament verfasst und zu Hause aufbewahrt. Trotzdem kommt es aber immer wieder zu Nachlassstreitigkeiten, weil entweder das sicher aufbewahrt geglaubte Testament nicht gefunden wurde oder, auch dies kommt leider vor, weil ein durch das Testament Benachteiligter das Testament gefunden und vernichtet hat. Wer solche Fälle ausschließen möchte, sollte wie folgt vorgehen:
Das Testament sollte bei Gericht hinterlegt oder von einem Notar angefertigt werden. Seit dem 01.01.2012 wird das Zentrale Testamentsregister geführt. Ist das Testament beim zuständigen Gericht hinterlegt oder wurde es von einem Notar erstellt, wird das zentrale Register von den Gerichten oder von den Notaren auf elektronischem Wege benachrichtigt. In diesem Zentralen Testamentsregister werden Name, Geburtsdatum, Geburtsort und das Geburtsland des Testamentverfassers gespeichert. Über den Inhalt des Testaments enthält das zentrale Testamentsregister nichts. Durch die elektronische Erfassung können jetzt Testamente schnell aufgefunden werden. Zuvor wurden die Daten auf Karteikarten erfasst. Das Auffinden von Testamenten dauerte bis zu einem Jahr. Nun kann in kürzester Zeit festgestellt werden, ob ein Testament hinterlegt wurde.
Die Kosten für eine Registrierung im Zentralen Testamentsregister betragen lediglich 15,- bis 18,- € zzgl. der Kosten für die Hinterlegung bzw. der Notarkosten.
Wer also "auf Nummer sicher gehen will", sollte sein Testament registrieren lassen.