Verletzung des Wettbewerbsverbots
Anspruch auf Herausgabe der Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots?
Das Bundesarbeitsgericht teilte durch Pressemitteilung Nr. 73/12 mit, dass der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 17. Oktober 2012 (10 AZR 809/11) entschieden hat, dass der bisherige Arbeitgeber bei Verletzung des Wettbewerbsverbots keinen Anspruch auf Herausgabe der von dem ehemaligen Arbeitnehmer beim Wettbewerber bezogenen Vergütung hat.
Bei einer Verletzung des Wettbewerbsverbots kann der Arbeitgeber nach § 61 Abs. 1 HGB Schadensersatz fordern. Er kann stattdessen aber auch verlangen, dass der Arbeitnehmer die für eigene Rechnung gemachten Geschäfte als für Rechnung des Arbeitgebers eingegangen gelten lässt und die aus Geschäften für fremde Rechnung bezogene Vergütung heraus gibt.