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Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle vom 08. Mai 2013
Nr. 85/2013
Bundesgerichtshof erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam
Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat hat entschieden, dass die von zahlreichen Rechtsschutzversicherern in ihren Versicherungsbedingungen verwendete "Effektenklausel" und die "Prospekthaftungsklausel" unwirksam sind.