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Sonderzahlungsversprechen HSH Nordbank

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle vom 19. Sept. 2012


Nr. 153/2012

Bundesgerichtshof entscheidet über die Wirksamkeit eines freiwilligen Sonderzahlungsversprechens der HSH Nordbank AG

Der für Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ein freiwilliges Sonderzahlungsversprechen, das die HSH Nordbank AG zur Zeit der Finanzmarktkrise im Jahr 2008 zu Gunsten ihrer stillen Gesellschafter abgegeben hatte, für unwirksam erachtet und die auf Zahlung der versprochenen Sondervergütung gerichteten Klagen stiller Gesellschafter abgewiesen.