Sonderzahlungsversprechen HSH Nordbank
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle vom 19. Sept. 2012
Nr. 153/2012
Bundesgerichtshof entscheidet über die Wirksamkeit eines freiwilligen Sonderzahlungsversprechens der HSH Nordbank AG
Der für Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ein freiwilliges Sonderzahlungsversprechen, das die HSH Nordbank AG zur Zeit der Finanzmarktkrise im Jahr 2008 zu Gunsten ihrer stillen Gesellschafter abgegeben hatte, für unwirksam erachtet und die auf Zahlung der versprochenen Sondervergütung gerichteten Klagen stiller Gesellschafter abgewiesen.