Geburtsjahr 1965
Seit 1995 Rechtsanwalt
Vor meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war ich in einem weltweit führenden Handelsunternehmen beschäftigt und wurde dort mit dem Aufbau und der Struktur eines solchen Unternehmens vertraut.
Meine Kanzlei betreibe ich in Bürogemeinschaft mit einem Steuerberater. Die Kanzleien sind selbständig und unabhängig voneinander.
Zu den von mir angebotenen Leistungen gehören die Beratung, die außergerichtliche Interessenvertretung, sowie die Prozessvertretung in zivilrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu gehören beispielsweise:
-Vertragsrecht
-Handelsrecht
-Gesellschaftsrecht
-Arbeitsrecht
-Verkehrsunfallrecht
Sowohl Firmen als auch Privatpersonen werden von mir vertreten.
Im Rahmen meiner Tätigkeit begleite ich auch größere Projekte, bei denen es erforderlich ist, die vorzunehmenden Schritte möglichst frühzeitig wirtschaftlich und rechtlich zu koordinieren.
Der Rahmen der Interessenvertretung richtet sich in der Regel nach dem Zeitpunkt der Beauftragung, der wie folgt dargestellt werden kann:
Durch eine frühzeitige Beratung können oft rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden, beispielsweise durch eine geeignete Vertragsgestaltung oder die richtige Wahl der weiteren Vorgehensweise.
Für kleine und mittelständische Unternehmen biete ich Kurzanleitungen bis hin zu leicht verständlichen Seminaren zum Thema "Verhaltensweise im Geschäftsverkehr", "klare Kommunikation im Rechtsverkehr" und "interne Kommunikation zur Vermeidung innerbetrieblicher Blockaden unter Berücksichtigung des Arbeitsrechts" für Unternehmensinhaber bzw. Führungskräfte oder für Mitarbeiter an.
Aus langjähriger Erfahrung weiß ich, dass der Auslöser vieler Konflikte anfängliche Missverständnisse sind. Solche Missverständnisse lassen sich oft durch klare Kommunikation vermeiden.
Bahnt sich bereits eine rechtliche Auseinandersetzung an, oder liegt diese bereits vor, kann unter Umständen ein langwieriger Rechtsstreit vor Gericht durch eine sachgerechte außergerichtliche Interessenvertretung vermieden werden.
Lässt sich die rechtliche Auseinandersetzung unter Umständen trotz aller Bemühungen nicht außergerichtlich beilegen, ist eine optimale Prozessvertretung erforderlich. Als zugelassener Rechtsanwalt kann ich Sie vor allen Gerichten mit Ausnahme des BGH anwaltlcih vertreten.
Auch für eine beispielsweise einvernehmliche Scheidung stehe ich als Ansprechpartner zur Verfügung. Für eine einvernehmliche Scheidung braucht nur ein Ehepartner einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht. Eine einvernehmliche Scheidung lässt sich in der Regel relativ schnell durchführen.
Nehmen Sie mit mir Kontakt auf und schildern Sie mir Ihr Anliegen, damit wir herausfinden können, wie Ihnen am besten geholfen werden kann.